10.02.2015 - Tarifeinheit und Kreistagsarbeit

 

Sand. Kürzlich traf sich der Vorstand des Linksbündnisses in Sand. Sabine Schmidt und Thomas Dietzel nahmen rückblickend Stellung zur Informationsveranstaltung zum Freihandelsabkommen TTIP mit ÖDP und GRÜNEN und schätzten sie als erfolgreich ein. So konnte Klarheit geschaffen werden über die Gefahren des Freihandelsabkommens, wobei auch die fundierten Ausführungen von Norbert Zirnsak hervorgehoben wurden, die mit besonderer Sachkenntnis die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt beschrieben.

Sabine Schmidt berichtete von der Anfrage des Linksbündnisses an den Kreistag, in der Auskunft über die Veränderungen auf Kreisebene durch die Einführung des Mindestlohns eingeholt werden soll. Diese Anfrage findet auch Unterstützung durch SPD, ÖDP und GRÜNE.

So geht es vor allem darum, betonte Sabine Schmidt, inwiefern der Mindestlohn für die Beschäftigten des Landkreises und bestimmter Servicegesellschaften gesichert ist. Auch sei es

wichtig zu erfahren, ob die Zahl der „Aufstocker“ durch die Einführung des Mindestlohnes abgenommen hat und ob qualifizierte Arbeit durch ehrenamtliche Tätigkeit eingespart werde. Auch sei es von Interesse zu erfahren, auf welche Weise sich die Perspektive für Langzeitarbeitslose im Kreis verändert habe und welche qualifizierenden Maßnahmen der Kreis speziell für ältere Arbeitslose bereithalte. Von besonderer Bedeutung sei in diesem

Zusammenhang auch, wie Thomas Dietzel hervorhob, die Aufklärung über Programme

zur Vermittlung eines Ausbildungsplatzes für Jugendlichen ohne Bildungsabschluss oder solche, die in Maßnahmen des Jugendamtes eingebunden sind.

Desweiteren war sich der Vorstand einig, dass der Kreis hinsichtlich der

Arbeitsvergabe eine Vorbildfunktion besitze. So müsse bei Ausschreibungen Tariftreue beachtet werden. Zusammenfassend stellte der Vorstand fest, dass der Mindestlohn zwar ein gewisser Fortschritt sei, aber aufgrund der vielen Ausnahmen verbessert werden müsse. So sei auch eine Stärkungder zuständigen Finanzkontrolle vonnöten, da es dort an Personal fehle und damit effektive Kontrollen erschwert würden.

Ein weitere wichtiger Diskussionspunkt war die Problematik des Nahlesschen  Tariftreuegesetzes. Thomas Dietzel nahm kurz Bezug zur Diskussion im DGB-Kreisvorstand, wo das Gesetz zur „Tarifeinheit“ ebenfalls diskutiert wurde. Der DGB habe keine einheitliche Position zu diesem Gesetz, aber vor allem ver.di, NGG und GEW lehnten das Gesetz ab. Er begrüßte die Unterschriftensammlung gegen dieses Gesetz, da es in letzter Konsequenz eine

Einschränkung des Streikrechts bedeute. Vom Ausgang dieser Aus­einandersetzung

hänge für die deutsche Gewerkschaftsbewe­gung einiges ab. Und das nicht nur wegen der direkten Folgen der Regelung. Für sogenannte Minderheitsgewerkschaften bedeute

es, dass sie ihr Streik­recht nicht mehr gefahrlos wahrnehmen können. Es sei zwar durchaus wahrscheinlich, dass das Gesetz - sollte es in der jetzigen Form tatsächlich verabschiedet werden - letzt­lich am Veto des Bundesver­fassungsgerichts scheitere, bis dahin aber sorgt es zumindest für erhebliche Rechtsunsicher­heit, was Gewerkschaften von Streikaufrufen

abhalten könnte. Doch die Auswirkungen wären noch erheblich weit­reichender. Erstmals würde unmittelbar ins Streikrecht eingegriffen - die Debatte über angeblich ausufernde und „un­verhältnismäßige“ Ausstände würde nicht aufhören, sondern verstärkt weitergehen. Es sei

nicht schwer zu erraten, was als Nächstes möglich sei: eine Regle­mentierung von Arbeitskämp­fen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Schon jetzt spiele die Auffas­sung eine Rolle, bestimmte Beschäftigtengruppen dürften ihre Interessen nicht „zu Lasten der Allgemeinheit“ vertreten. Die­se Argumentation sei beliebig erweiterbar - auf Krankenpflegekräfte, Busfahrer, Journalisten und viele andere. Erster Schritt könnte eine verpflichtende Schlichtung sein, die von manch konservativem Arbeitsrechtler bereits vorgeschlagen wird. Doch dabei würde es nicht blei­ben. Deshalb gelte es, den Anfän­gen zu wehren und den aktuel­len Vorstoß zur Einschränkung des Streikrechts mit allen Mit­teln zu verhindern. Für Gewerk­schaften und Linke werde das im kommenden Jahr eine der

entscheidenden Herausforderungen sein, führte Thomas Dietzel abschließend aus.

 

Sabine Schmidt verwies in diesem Zusammenhang auf das im Auftrag der Linksfraktion im

Bundestag erstellte Gutachten des renommierten Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler,

der das Gesetz zur „Tarifeinheit“ als unbegründet, unverhältnismäßig und grundgesetzwidrig erklärte. Sie erinnerte an Linksfraktionsvize Klaus Ernst, der die Gesetzesvorlage einen „eleganten Versuch, Gewerkschaften auszuschalten, ohne sie explizit zu verbieten“, nannte. Däublers Gutachten stelle klar, dass der Vorstoß politisch und nicht rechtlich motiviert sei. An die Adresse der Spitzen von IG Metall, IG BCE und DGB - die das Gesetz wei­terhin öffentlich unterstützen - sagte Ernst: „Es ist nicht ihre Aufgabe, zum Arbeitsministerium von Frau Nahles parallel eine Koregierung zu bilden und für Ruhe im Land zu sorgen. Es ist nicht ihre Aufgabe, den Geist der großen Koalition auf alle Bereiche in unserer Gesellschaft auszuweiten; und dies auch noch Hand in Hand mit den Verbänden der Arbeitgeber.“ Die Linke werde versuchen, den

Wider­stand gegen das Gesetz innerhalb der Gewerkschaften zu stärken.

 

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